Xingyue Färber - Chinesisch Übersetzen und Dolmetschen
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Beglaubigte Übersetzung Chinesisch

Beglaubigte Übersetzung Chinesisch - Urkunden

Übersetzungen sind Vertrauenssache, dies gilt vor allem in den Fällen, wo die Fremdsprache wirklich fremd und eine beglaubigte Übersetzung Voraussetzung ist.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin bin ich befugt, eine beglaubigte Übersetzung auf Chinesisch anzufertigen und damit beispielsweise die Übersetzung Ihrer Urkunden für Behörden und Ämter (Standesamt, Universität und Hochschule, Zeugnisanerkennungsstelle etc.) sowohl für Deutschland als auch für China zu beglaubigen.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig?

Die in China angefertigten notariellen Urkunden haben oft schon deutsche Übersetzungen beigefügt. Allerdings werden diese Übersetzungen in Deutschland nicht anerkannt. Nach Überprüfungen auf Richtigkeit kann ich die Übersetzung für Sie beglaubigen, wodurch diese im ganzen Bundesgebiet Gültigkeit erlangt.
Beispiele für eine beglaubigte Übersetzung für Chinesisch:

- Notariellen Urkunden u. a. für die Eheschließung, (Geburtsurkunde, Hukkou)
- Führerschein
- Kaufvertrag
- Ehevertrag
- Studienzeugnisse (Abschlusszeugnis, Bachelorurkunde, Masterurkunde, Diplomurkunde)

Zwischen China und Deutschland besteht kein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Dienstsiegeln und Unterschriften auf Urkunden. Um eine beglaubigte Übersetzung in Chinesisch in China zu verwenden, sind häufig mehrere Überbeglaubigungen (Legalisation) notwendig.

XINGYUE FÄRBER

Staatlich geprüfte Dolmetscherin und Übersetzerin für Deutsch und Chinesisch

Öffentlich bestellt und beeidigt

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Beglaubigte Übersetzung Chinesisch – Leistungen

Als beeidigte Übersetzerin bin ich in der Lage und zugelassen, neben persönlichen und geschäftlichen Schriftstücken auch Urkunden rechtswirksam zu übersetzen. Dies gilt darüber hinaus auch für Patente, Patentanmeldungen, sowie für Zertifikate.
Die schriftliche, beglaubigte Übersetzung Chinesisch ist überall da von Bedeutung, wo Rechte und Pflichten entstehen. Hier stehe ich mit meinem Wissen und meiner Erfahrung für die Übertragung in die jeweils andere Sprache ein.
Auch Übersetzungen vom Englischen ins Chinesische gehören zu meinen Leistungen, bei Bedarf arbeite ich mit fachlich und sprachlich versierten Kollegen zusammen, deren Kompetenz und Aufgabenbereich ebenfalls die beglaubigte Übersetzung Chinesisch ist.
Die beglaubigte Übersetzung auf Chinesisch ist nicht mein einziges Fachgebiet. Neben dem schriftlichen Übersetzen begleite ich ebenfalls als Dolmetscherin Ihre persönlichen Gespräche und geschäftlichen Verhandlungen. Auch bei Amtsgängen, Behördengesprächen und offiziellen Anlässen begleite ich Sie gern. Dabei dolmetsche ich sowohl konsekutiv, also zeitversetzt, als auch simultan, also zeitgleich.  Weitere Informationen zu meinen Leistungen im Bereich Dolmetschen finden Sie hier.

Testen Sie meine Kompetenz

Als beeidigte, öffentlich bestellte und erfahrene Dolmetscherin und Übersetzerin verfüge ich über aussagekräftige Referenzen für die beglaubigte Übersetzung auf Chinesisch.
Sowohl Behörden als auch international agierende Unternehmen gehören zu meinem langjährigen Kundenkreis. Eine beglaubigte Übersetzung in Chinesisch ist nur eine meiner Dienstleistungen, die ich anbiete.
Klicken Sie hier für meine Leistungen im Bereich Dolmetschen.  Sie erreichen Sie mich außerdem über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon. Ich freue mich auf Sie!

089/312 300 50

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